Laienreanimation „Leben retten will gelernt sein“
Kooperationsvertrag mit dem Land NRW unterzeichnet.
Laienreanimation „Leben retten will gelernt sein“ – Kooperationsvertrag mit dem Land NRW unterzeichnet
Am vergangenen Montag wurde im Ministerium für Schule und Bildung der Kooperationsvertrag zum verpflichtenden Laienreanimationsunterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.
Die Verpflichtung der weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2026/ 27 wird vom MSB per Erlass erfolgen. Beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 sollen alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen die Kompetenz erlangen, im Notfall Reanimati-onsmaßnahmen, insbesondere die Herzdruckmassage, anzuwenden.
Daher sollen die Schülerinnen und Schüler mindestens einmal während des Durchlaufens der Klassen 7 bis 9 in Reanimationsmaßnahmen ge-schult werden, um in einem medizinischen Notfall die richtigen Hilfsmaß-nahmen zu unternehmen. Die verpflichtende Einführung von Reanimationsunterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen folgt dem sog. Bronze-Standard (Prüfen - Rufen - Drücken) der Bundesarbeits-gemeinschaft Erste Hilfe.
In diesem Kontext haben die beiden Landesverbände in Nordrhein- Westfalen allgemein zugesagt, mit eigenen Mitteln in den bestehenden (SSD, Humanitäre Schule, Erste-Hilfe, Projektwoche etc.) oder neuen Organisationsformen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten mit eigenen Ressourcen mitzuwirken.